Das spanische Golden Visa Programm gewährt Residenz an Nicht-EU-Bürger, die eine bedeutende Investition in Spanien tätigen. Immobilieninvestition bleibt die beliebteste Route mit einer Mindestgrenze von EUR 500.000.
Programmübersicht
Das unter Spaniens Unternehmerförderungsgesetz 2013 eingeführte Golden Visa ermöglicht Nicht-EU-Investoren und ihren Familien, eine spanische Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Das Programm war aufgrund Spaniens Lebensqualität, Klima, Gesundheitssystem und der Immobilieninvestitionsroute beliebt. Hinweis: Die spanische Regierung hat Pläne angekündigt, das Programm möglicherweise einzustellen, daher sollten Antragsteller die aktuelle Verfügbarkeit überprüfen.
Investitionsoptionen
- Immobilien: Mindestens EUR 500.000 in spanischen Immobilien (eine oder mehrere Immobilien; das Minimum muss schuldenfrei gehalten werden).
- Finanzielle Vermögenswerte: EUR 1.000.000 in spanischen Unternehmensanteilen, Investmentfonds oder Bankeinzahlungen.
- Staatsanleihen: EUR 2.000.000 in spanischen öffentlichen Schuldtiteln.
- Geschäftsprojekt: Ein Geschäftsprojekt, das als von allgemeinem Interesse in Spanien bewertet wird, basierend auf Jobschaffung, sozioökonomischer Auswirkung und Innovation.
Zulassungsvoraussetzungen
- Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger, 18 Jahre oder älter
- Unbescholtener Leumund in Spanien und in Ländern vorheriger Residenz
- Keine Einreiseverbote oder Vorgeschichte von unrechtmäßigen Aufenthalten in Spanien
- Gültige Krankenversicherung, die Spanien abdeckt
- Ausreichende finanzielle Mittel über den Investitionsbetrag hinaus
- Nachweis der anrechenbaren Investition
Vorteile
- Anfängliches 1-Jahres-Visum, dann 2-jährig erneuerbare Aufenthaltserlaubnisse
- Visumfreie Reisen im gesamten Schengen-Raum
- Einbeziehung von Ehegatten, Kindern unter 18 Jahren (oder unterhaltsberechtigten erwachsenen Kindern) und unterhaltsberechtigten Eltern
- Recht zu leben und in Spanien zu arbeiten
- Zugang zu spanischem Bildungs- und Gesundheitssystem
- Keine Mindestaufenthaltsanforderung zur Erhaltung des Status
- Weg zu Daueraufenthaltsrecht nach 5 Jahren
- Weg zur Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren legaler Residenz
Antragsverfahren
- Vollziehen Sie die anrechenbare Investition in Spanien.
- Erhalten Sie eine NIE (Ausländeridentnummer) und eröffnen Sie ein spanisches Bankkonto.
- Beantragen Sie das anfängliche Golden Visa bei einem spanischen Konsulat im Ausland oder bei der Large Business Unit in Spanien.
- Reichen Sie alle erforderlichen Dokumente ein, einschließlich Investitionsnachweis, Strafregister, Versicherung und Finanzkapazität.
- Nehmen Sie an einem Biometrie-Termin teil.
- Erhalten Sie das anfängliche Visum (1 Jahr), beantragen Sie dann die Aufenthaltserlaubnis in Spanien.
- Erneuern Sie die Aufenthaltserlaubnis alle 2 Jahre, solange die Investition unterhalten wird.
Gebühren
Visumantragsgebühr: etwa EUR 80. Aufenthaltserlaubnisgebühren variieren. Zusätzliche Kosten umfassen Grundsteuer (6 bis 10% Übertragungsteuer für Wiederverkauf; 10% Umsatzsteuer für Neubauten), Notargebühren, Registergebühren und Rechtskosten. Planen Sie 10 bis 15 % des Immobilienwerts für die Gesamterwerbskosten.
Bearbeitungszeit
Das anfängliche Visum wird normalerweise innerhalb von 10 bis 20 Geschäftstagen bearbeitet. Aufenthaltserlaubnisanträge in Spanien dauern 1 bis 3 Monate. Die Zusammenarbeit mit einem Einwanderungsanwalt kann den Prozess rationalisieren.
Häufig gestellte Fragen
Wird das Spanien Golden Visa abgebrochen?
Die spanische Regierung hat die Absicht erklärt, die Immobilienroute des Golden Visa Programms aufgrund von Wohnungsmarktbedenken zu beenden. Jedoch ist das Programm derzeit noch aktiv. Antragsteller sollten offizielle Ankündigungen überwachen und erwägen, schnell Anträge zu stellen, wenn Interesse besteht.
Kann ich meine Golden Visa Immobilie vermieten?
Ja. Sie können Ihre Immobilie vermieten und Mieteinnahmen erzielen. Dies ist eine häufige Strategie, um Investitionskosten zu decken. Sowohl Langzeit- als auch Kurzzeitvermietungen sind zulässig, vorbehaltlich lokaler Vorschriften.
Wie lange dauert es, bis ich spanische Staatsbürgerschaft erhalten kann?
Die spanische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erfordert 10 Jahre legale und kontinuierliche Residenz. Bürger lateinamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas oder Portugals können sich bereits nach 2 Jahren qualifizieren.