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Visum

Leitfaden zum US-Visum

Die Vereinigten Staaten verlangen von den meisten ausländischen Staatsangehörigen, vor der Einreise ein Visum zu beantragen. Das B1/B2-Besuchervisum ist die häufigste Art und deckt Geschäftsbesuche (B1) sowie Tourismus oder medizinische Behandlungen (B2) ab.

Arten von US-Besuchervisa

  • B1-Geschäftsvisum: Für die Teilnahme an Geschäftstreffen, Konferenzen, Verhandlungen oder Beratungen. Erlaubt keine Erwerbstätigkeit.
  • B2-Touristenvisum: Für Tourismus, Urlaub, Besuche bei Freunden oder Verwandten, medizinische Behandlung oder Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen.
  • Kombiniertes B1/B2-Visum: Die am häufigsten ausgestellte Art, die sowohl Geschäfts- als auch Tourismuszwecke abdeckt.
  • C-1-Transitvisum: Für ausländische Staatsangehörige, die durch die USA zu einem anderen Ziel transitieren.

Wer benötigt ein US-Visum?

Staatsangehörige, die nicht für das Visa-Waiver-Programm (VWP) berechtigt sind, müssen bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat ein B1/B2-Visum beantragen. Bürger von 41 am VWP teilnehmenden Ländern können stattdessen mit einer ESTA-Genehmigung für bis zu 90 Tage ohne Visum in die USA reisen.

Erforderliche Dokumente

  • Gültiger Reisepass mit mindestens 6 Monaten Restgültigkeit über den geplanten Aufenthalt hinaus
  • Ausgefülltes DS-160-Online-Antragsformular mit Bestätigungsseite
  • Zahlungsbeleg für die Visumantragsgebühr (MRV-Gebühr)
  • Passfoto gemäß US-Vorgaben (innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen)
  • Terminbestätigungsschreiben
  • Nachweis der finanziellen Fähigkeit, die Reisekosten zu decken
  • Nachweis der Bindung an das Heimatland (Beschäftigung, Immobilien, Familie)
  • Reiseroute und Rückflugticket (falls bereits gebucht)
  • Einladungsschreiben eines Gastgebers in den USA (falls zutreffend)
  • Frühere US-Visa (falls vorhanden)

Antragsverfahren

  • Füllen Sie das DS-160-Formular online im Consular Electronic Application Center aus.
  • Zahlen Sie die nicht erstattungsfähige MRV-Antragsgebühr (185 USD für B1/B2-Visa).
  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der nächsten US-Botschaft oder dem nächsten Konsulat.
  • Nehmen Sie einen biometrischen Termin (Fingerabdrücke) wahr, falls erforderlich.
  • Erscheinen Sie zum Visuminterview mit allen Belegen.
  • Warten Sie gegebenenfalls auf die administrative Bearbeitung.
  • Erhalten Sie Ihren Reisepass mit dem Visum oder einen Ablehnungsbescheid.

Das Visuminterview

Das Interview ist ein zentraler Bestandteil des US-Visumverfahrens. Ein Konsularbeamter wird Sie zu Ihren Reiseplänen, Ihrer finanziellen Situation, Ihren Bindungen an Ihr Heimatland und dem Zweck Ihres Besuchs befragen. Seien Sie prägnant, ehrlich und mit Belegen vorbereitet. Der Beamte entscheidet über Ihren Fall, oft am Ende des Interviews.

Gebühren

Die B1/B2-Visumantragsgebühr (MRV-Gebühr) beträgt 185 USD. Diese ist unabhängig vom Ergebnis nicht erstattungsfähig. Einige Staatsangehörigkeiten müssen möglicherweise eine zusätzliche Visumausstellungsgebühr (Reziprozitätsgebühr) zahlen. Es gibt keine Altersbefreiungen für die Antragsgebühr.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeiten variieren erheblich je nach Botschaft und Jahreszeit. An einigen Standorten können die Wartezeiten für Interviewtermine Wochen oder Monate betragen. Nach dem Interview werden die meisten Visa innerhalb von 3 bis 5 Werktagen ausgestellt, obwohl eine administrative Bearbeitung Wochen hinzufügen kann. Beantragen Sie Ihr Visum rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem US-Visum und ESTA?

ESTA ist eine elektronische Reisegenehmigung für Bürger von Ländern des Visa-Waiver-Programms und erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen. Ein US-Visum (B1/B2) ist für Staatsangehörige aller anderen Länder erforderlich und erlaubt Aufenthalte von bis zu 6 Monaten. ESTA wird online beantragt; ein Visum erfordert ein Botschaftsinterview.

Wie lange ist ein US-B1/B2-Visum gültig?

B1/B2-Visa werden in der Regel für 10 Jahre mit Mehrfacheinreise ausgestellt, wobei die genaue Gültigkeit von Ihrer Staatsangehörigkeit und Reziprozitätsabkommen abhängt. Jeder Besuch ist auf den vom Grenzbeamten gewährten Zeitraum begrenzt, in der Regel bis zu 6 Monate.

Kann mein US-Visumantrag ohne Begründung abgelehnt werden?

Konsularbeamte müssen die rechtliche Grundlage einer Ablehnung angeben (in der Regel Abschnitt 214(b) des Immigration and Nationality Act wegen fehlenden Nachweises der Nichteinwanderungsabsicht). Sie sind jedoch nicht verpflichtet, eine ausführliche Erklärung abzugeben. Sie können mit stärkeren Belegen erneut einen Antrag stellen.